Ablauf & Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Kostenerstattung
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, die Übernahme der Behandlungskosten einer Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen. Gern bespreche ich mit Ihnen das genaue Vorgehen auch persönlich am Telefon.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Sind Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt, dann haben Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung für Psychotherapie entsprechend Ihrem individuellen Vertrag.
Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor Therapiebeginn bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle zu informieren, wie die Kostenübernahme für Sie geregelt ist.
Selbstzahler*innen
Sie möchten die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen? Das ist selbstverständlich möglich. Für meine erbrachten Leistungen - Therapiesitzungen, Coaching, Beratung oder Kunsttherapie händige ich Ihnen eine Privatrechnung aus.
Die Gebühren für Selbstzahler*innen orientieren sich dabei an der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; Faktor 3,5): Psychotherapie - Einzelgespräch (50 Min.) = 153,00€.
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen und Coaching können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33EStG).
Sonstige Kostenträger
Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen. Hierunter fallen z.B. die Heilfürsorge der Bundespolizei, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) oder auch die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK). Auch Sie haben Anspruch auf Psychotherapie. Hier erfolgt die Bewilligung und Beantragung nach Maßgabe des jeweiligen Kostenträgers.
Ablauf der Psychotherapie
Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und ich Ihnen mögliche Behandlungsansätze vorstelle. Es folgen im Anschluss vier weitere probatorische Sitzungen. Diese dienen dem näheren Kennenlernen, der Diagnostik und der Therapieplanung. Gemeinsam erarbeiten wir ein individuelles Entstehungsmodell Ihrer Beschwerden, definieren Ihre Ziele und entwickeln einen an Ihr Anliegen angepassten Behandlungsansatz.
Das Erstgespräch und die weiteren Probatorischen Sitzungen sind unverbindlich. Die Privatversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge übernehmen die Kosten hierfür in der Regel unproblematisch. Diese erste Phase ermöglicht es Ihnen, sich zu entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen möchten.
Weitere Therapiesitzungen bedürfen je nach Versicherung einer Antragsstellung. Bei Selbstzahler*innen entfallen jegliche Antragsformalitäten.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und umfassen jeweils 50 Minuten. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Eine Kurzzeittherapie dauert 12-24 Sitzungen, eine Langzeittherapie etwa 60.
"Schwierige Zeiten sind niemals verlorene Zeiten."
Rainer Maria Rilke