Wie funktioniert die Kostenerstattung?


Wenn Sie an einer Psychotherapie über Kostenerstattung bei mir interessiert sind und die nebenstehenden Schritte bereits begonnen haben, dann können wir parallel dazu zeitnah einen gemeinsamen Erstgesprächstermin vereinbaren.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieser Termin kostenpflichtig ist.

Die Honorarübersicht finden Sie hier. Ein Erstgesprächstermin entspricht einem Sprechstundentermin mit 50 Min. Die Kosten belaufen sich auf 134,06€.

Den nebenstehenden Ablaufplan können Sie sich hier herunterladen.

Zeitrahmen:

Der Vorlauf für das Zusammenstellen der Dokumente und Unterlagen inkl. unserem Erstgespräch beträgt etwa 1-3 Wochen.

Nach Antragstellung beträgt die Bearbeitungszeit der Krankenkasse zwischen 2-5 Wochen. 



Schritt 1:

  • Rufen Sie die Terminservicestelle (TSS) unter 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvberlin.de einen Termin für eine Sprechstunde. 
  • Lassen Sie sich in der Sprechstunde einen PTV 11 Bogen mit einem Dringlichkeits-/Überweisungscode ausstellen (beachten!: Dieser ist nur 2-4 Wochen gültig). 
  • Dokumentieren Sie die Sprechstunde in einem Absagenprotokoll sofern dort kein Therapieplatz angeboten wurde. 
  • Achten Sie darauf, dass folgende Angaben auf dem PTV11 Bogen von der ausstellenden Person gemacht wurden: 
  1. Diagnose(n)/Verdachtsdiagnose(n) sind notiert
  2. ambulante Psychotherapie ist angekreuzt (wichtig! nicht Akuttherapie)
  3. Verhaltenstherapie (VT) ist angekreuzt
  4. Text bei näheren Angaben zu Empfehlungen - zum Bsp. sowas wie: ambulante Psychotherapie ist dringend und zeitnah indiziert, berufliche und soziale Teilhabe wirken deutlich gefährdet; die psychotherapeutische Behandlung kann nicht in dieser Praxis durchgeführt werden..
  5. Weitervermittlung ist angekreuzt
  6. zeitnah erforderlich ist angekreuzt 
  7. Überweisungscode ist drauf geschrieben oder draufgeklebt 

Schritt 2:

  • Rufen Sie erneut die TSS unter 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvberlin.de einen Termin mit Hilfe Ihres Dringlichkeits-/Überweisungscode für Probatorik/"Kennenlerngespräche". 
  • Bei Nicht-Vermittlung: "keine Vermittlung Probatorik" durch TSS in Ihrem Absagenprotokoll dokumentieren 
  • Bei Vermittlung: Therapeut*in fragen, ob sich an die Probatorik ein Therapieplatz anschließt. Wenn ja: Probatorik wahrnehmen Wenn nein: "Probatorik aber kein Therapieplatz" im Absagenprotokoll dokumentieren. 

Schritt 3: 

  • Kotaktieren Sie am besten bereits parallel zur Vereinbarung von Sprechstunde und Probatorik mindestens 10 ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Diese finden Sie auf kvberlin.de. Die meisten sind am Besten per E-Mail oder Anrufbeantworter erreichbar. Erhalten Sie innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Therapieplatzanfrage, können Sie diesen Kontakt als "Absage" oder "kein Platz" im Absageprotokoll dokumentieren. 

Schritt 4: 

  • Um "Systemversagen" nachzuweisen, ist neben den gescheiterten Schritten 1-3, um an einen Therapieplatz zu kommen, ebenso wichtig, dass bereits parallel zu Schritt 1-3 Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Chance hatte, Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen. 
  • Kontaktieren Sie Ihre GKV, berichten Sie von Ihrer erfolglosen Suche und erfragen Sie, was die GKV benötigt, damit diese Kostenerstattung in Betracht ziehen kann (am besten schriftlich geben lassen)

Schritt 5:

  • Neben den Schritten 1-4 ("Systemversagen" nachzuweisen) ist es wichtig einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin einzuholen. Der Konsiliarbericht soll die Notwendigkeit einer Psychotherapie untermauern und körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden ausschließen. Die Dringlichkeitsbescheinigung soll die zeitnahe Notwendigkeit von Psychotherapie unterstreichen, da dies ein weiteres Kriterium ist, damit "Systemversagen" besteht. Die Vorlagen dafür erhalten Sie von mir.